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Wann müssen Radio-, TV- oder andere Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet werden? Muss auch derjenige zahlen, der noch keine eigene Wohnung hat? Wo kann man sich über die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung informieren?
Wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, müssen deine Geräte auf jeden Fall angemeldet werden. Unter www.gez.de kannst du die Anmeldung auch online erledigen. Außerdem gibt es auf der GEZ-Homepage Infos darüber, unter welchen Umständen der Gesetzgeber eine Gebührenbefreiung vorgesehen hat.
Wenn du ein Antragsformular benötigst, findest du dort eine Druckversion. GEZ-Telefon bei Fragen zum Thema Gebührenbefreiung: 018 59995 0400 (6,5 Cent pro Min. aus dem deutschen Festnetz). Achtung: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Also – rechtzeitig drum kümmern!
*Neben herkömmlichen Rundfunkgeräten wie Radio und TV können auch neuartige Rundfunkgeräte gebührenpflichtig sein. Neuartige Rundfunkgeräte sind zum Beispiel internetfähige PCs, PDAs und Handys mit UMTS- oder Internetanbindung. Sie sind nur dann anzumelden, wenn kein herkömmliches Gerät vorhanden ist.
Wenn du noch bei den Eltern wohnst, musst du die Geräte in deinem Zimmer oder Auto dann anmelden, wenn du mit deinem Einkommen über dem einfachen Sozialhilfe-Regelsatz für Haushaltsangehörige liegst (287 Euro monatl. ab Vollendung des 14. Lebensjahres, Stand Juli 2009). Kommt weniger Geld rein, sind deine Rundfunkempfangsgeräte gebührenfreie Zweitgeräte der Eltern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern Radio und/oder TV bei der GEZ angemeldet haben.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Rundfunkgebühren und zur Gebührenhöhe unter www.gez.de oder dem WDR-Service-Telefon 0221 220 6719 – Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr. Auch eine telefonische Anmeldung ist möglich.
Offizielle Seite der GEZEinfach online anmelden!Stand: 12.03.2008
